Die YouTube Shorts-Richtlinien gelten für kurze Videos (sog. Shorts) und können auf Musik aus dem Epidemic Sound-Katalog in deinem Content angewendet werden. Die Folge ist ein Shorts-Anspruch, der sich von einem Monetarisierungsanspruch für längere Videos unterscheidet.
Durch diesen Anspruch wird der Song mit deinem Short verknüpft. Das soll einerseits den Videos und Künstler*innen mehr Aufmerksamkeit verschaffen und andererseits gewährleisten, dass die Musikschaffenden die Anerkennung und Vergütung erhalten, die ihnen zustehen.
Monetarisierung und Umsatzbeteiligung
Wenn du ein Short mit Musik (auch von Epidemic Sound) hochlädst, teilt YouTube die Werbeeinnahmen unter folgenden Parteien auf:
- Dem Creator Pool
- Den Musikpartnern (je nach Anzahl der verwendeten Tracks)
Dein Anteil aus dem Creator Pool richtet sich nach deinem Anteil an den gesamten Shorts-Aufrufen. Du bekommst 45 % dieses Anteils – unabhängig davon, ob Musik verwendet wird.
Wenn keine Musik verwendet wird, wandern alle Werbeeinnahmen deines Shorts in den Creator Pool. Somit steht den Creator*innen unter Umständen ein höherer Gesamtbetrag zur Verfügung. An deinem persönlichen Anteil ändert sich jedoch nichts.
Weitere Informationen zur Monetarisierung von Shorts findest du hier.